A-Mitglied | 69€ | ab vollendetem 25. Lebensjahr |
B-Mitglied | 38€ | a) Ehe-/Lebenspartner eines A-Mitglieds mit gleichem Wohnsitz und Bankverbindung. |
C-Mitglied | 28€ | Gastmitglied = A-, B- oder D-Mitglied einer anderen Sektion |
Junior | 38€ | vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr |
Kinder/Jugendliche | 31€ | bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
Schwerbehinderte | 31€ | Schwerbehinderte Erwachsene ab 50 %. |
Familie | 107€ | Beide Eltern und eigene Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
Alleinerziehende | 69€ | Alleinerziehende und eigene Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf Antrag. |
Aufnahmegebühr | 16€ | A-Mitglied, B-Mitglied-Senioren, Familien |
Bei Eintritt ab dem 1. September wird nur noch der halbe Jahresbeitrag fällig.
Gemäß dem SEPA-Lastschriftverfahren wird der Einzug des Mitgliederbeitrags jeweils zum 2. Januar eines Jahres vorgenommen. Falls das Datum nicht auf einen Bankeinzugstag fällt, wird der Einzug am nächstmöglichen Bankeinzugstermin vorgenommen. Der Einzug wird durch unsere Gläubiger-ID: DE 02ZZZ00000144657 unter der Mandatsreferenznummer (entspricht der Mitgliedsnummer) gekennzeichnet.
Bei falscher Bankverbindung oder nicht ausreichender Kontodeckung werden für die Nichteinlösung der Lastschrift von der Bank Kosten in Rechnung gestellt. Diese werden von uns weiter gegeben.
Neue Adresse oder Bankverbindung?
Änderungen Ihrer Mitgliederdaten können Sie bequem unter Mein.Alpenverein online vornehmen.
Austritt aus dem DAV
Abmeldungen sind nur direkt in der oder schriftlich an die Geschäftsstelle möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende (30. September).
Sektionswechsel
Ein Sektionswechsel ist nach der folgenden Vorgehensweise das ganze Jahr über möglich.
Die Mitgliedschaft in der bisherigen Sektion muss schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt in der Regel zum Jahresende. Der Jahresbeitrag des laufenden Jahres ist jeweils an die bisherige Sektion zu bezahlen. Hier erhalten Sie von der bisherigen Sektion eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Bei Anmeldung (Formular per Post oder Online und Kündigungsbestätigung) in der neuen Sektion, kann diese eine kostenfreie Gastmitgliedschaft (C-Mitgliedschaft) ausstellen. Diese Gastmitgliedschaft räumt die Mitgliedsrechte der neuen Sektion ein. Zum Jahreswechsel wird diese C-Mitgliedschaft dann in eine Hauptmitgliedschaft umgewandelt.
Nur wer den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat und im Besitz eines gültigen DAV-Ausweises ist, genießt die im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Vergünstigungen und den Versicherungsschutz des Alpinen Sicherheis-Service (ASS) und der Haftpflichtversicherung des Deutschen Alpenvereins.
Wichtig für Eltern!
Im Falle eines Bergunglücks sind Kinder nur mit eigenem DAV-Ausweis versichert. Daher die, in einer Familienmitgliedschaft, beitragsfreien Kinder bis 18 Jahre stets baldmöglichst anmelden!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service-Center info@alpenverein-ludwigsburg.de
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Die Mitgliedsausweise werden Anfang eines jeden Jahres direkt von der Druckerei in München versendet. Bedingt durch die enorme Abwicklung von mehr als einer Million Ausweisen, wird die Gültigkeit des Ausweises bis zum 28./29. Februar des Folgejahres festgelegt.
Ausweis verloren?
Verloren gegangene Ausweise werden nach Unterzeichnung einer Verlusterklärung ersetzt. Meldung bitte an die Geschäftsstelle der Sektion.